Finanzdienstleistungsgesetz
FIDLEG Information für Kundinnen und Kunden
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8 ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Plutos Vermögensverwaltung (Schweiz) AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
1. Information über das Unternehmen: Adresse, Aufsichtsbehörde, Prüfgesellschaft, Ombudsstelle
Plutos Vermögensverwaltung (Schweiz) AG Lörracherstrasse 60, 4125 Riehen Tel.+. 41 61 2067777 info@bjkk.ch
Das Finanzinstitut wurde 1999 gegründet. Mit dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) brauchen alle Finanzinstitute für die Ausübung ihrer gewerbsmässigen Tätigkeit als Vermögensverwalter eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Das Finanzinstitut hat am 7. April 2022 die Bewilligung erhalten und wird von der AOOS beaufsichtigt. Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle OFSangeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kundinnen und Kunden, und dem Finanzinstitut, sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden:
Ombudsstelle: OFS Ombud Finanzen Schweiz, Rue du Conseil General 10, CH-1205 Genf Tel.: +41 22 808 0451 Mail: contact@ombudfinance.ch URL: www.ombudfinance.ch
2. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen.
Für detaillierte Informationen zu den wesentlichen Rechten und Pflichten, die aus einem Vermögensverwaltungsvertrag erwachsen, verweisen wir auf die entsprechenden Verträge zwischen dem Finanzinstitut und seinen Kundinnen und Kunden. Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.
3. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Gestützt auf Art. 4 Abs. 7 FIDLEG behandelt das Finanzinstitut alle ihre Kundinnen und Kunden als Privatkunden und gewährt ihnen damit den höchstmöglichen Anlegerschutz.
4. Information über Risiken und Kosten
Die Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf swissbanking.org eingesehen werden. Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kundinnen und Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Berater oder an ihre Beraterin richten. Für die erbrachten Dienstleistungen wird eine Gebühr verrechnet, die normalerweise auf den verwalteten Vermögenswerten berechnet wird. Für detailliertere Informationen und weitere Gebühren wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
5. Information über Bindungen an Dritte
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.
6. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Das Anlageuniversum ist in den jeweiligen Vermögensverwaltungsverträgen festgehalten.
Kennzahlen im Überblick
Sed ac metus fermentum nisi lacinia sodales. Nullam porta tristique justo et laoreet. Vestibulum pulvinar, purus a finibus commodo, quam lectus imperdiet arcu, vel sollicitudin augue ligula quis lorem. Nunc vehicula lectus nec quam interdum, vitae mattis sapien iaculis. Duis et dui sed lorem hendrerit sollicitudin. Donec ut justo tincidunt, finibus nisi ut, fringilla augue. Donec a nibh nec libero pellentesque semper et vel lacus. Integer quis magna quam